10.05.2015, Presseerklärung

Vollausbau der Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661, A 66 Riederwaldtunnel, Autobahnkreuz Frankfurt Ost


Nach dem endgültigen Verzicht auf den Bau der A 66 Alleentunnel geht das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn davon aus, dass die gesamte Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 (vom Preungesheimer Dreieck bis südlich der Anschlussstelle Frankfurt-Ost/Hanauer Landstraße 1980 zusammen planfestgestellt) in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe ganz neu planfestgestellt werden muss. Bis dahin kann auch der Endausbau der A 661 (Bau der zweiten Richtungsfahrbahn Oberursel - Darmstadt) nicht wie beabsichtigt erfolgen. Außerdem erwarten die Bürgerinitiativen auch einen sofortigem Baustopp für das Autobahndreieck Erlenbruch!
Das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn stützt sich dabei auf den Planungsrechtler Dirk Teßmer, der Anlieger in Bornheim und Riederwald entlang der Autobahn A 661 in mehreren Rechtsverfahren sowie auch Klagen im Zusammenhang mit A 661 und A66 (Tunnel Riederwald) vertritt.

Ostumgehung Frankfurt A 661 muss neu planfestgestellt werden!

Die im Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen vertreten die Auffassung, dass nach dem endgültigen Verzicht auf den Bau der A 66 Alleentunnel die gesamte Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe ganz neu planfestgestellt werden muss. Bis zum Erlass eines neuen Planfeststellungsbeschlusses kann auch der 1980 genehmigte "Vollausbau" der A 661 (also der Bau der zweiten Richtungsfahrbahn Oberursel - Darmstadt) nicht erfolgen, da diese Dimensionierung der A661 seinerzeit 1980 auf einem Verkehrskonzept beruhte, welches von einer Realisierung des Alleetunnels ausging.

In diesem Zusammenhang bekräftigen die Bürgerinitiativen nochmals ihre Forderung an den Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir nach sofortigem Baustopp für das Autobahndreieck Erlenbruch!

Sie stützen sich dabei auf den Planungsrechtler Dirk Teßmer, der Anlieger in Bornheim und Riederwald entlang der Autobahn A 661 in mehreren Rechtsverfahren sowie auch Klagen im Zusammenhang mit A 661 und A66 (Tunnel Riederwald) vertritt.

In einem Schreiben an das Ministerium stellt Rechtsanwalt Teßmer fest: "Aufgrund der Wesentlichkeit der Änderung und der Erheblichkeit der von einem Vollausbau der A 661 gegenüber dem gegenwärtigen Zustand des Teilausbaus ausgehenden Umweltauswirkungen bedarf es eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung). Insbesondere wird es mit dem Vollausbau der A 661 zu erheblichen, gegenüber dem status quo erhöhten Lärm- und Schadstoffimmissionen kommen." Darüber hinaus weist der Jurist darauf hin: "Im Rahmen des Planänderungsverfahrens ist dabei selbstverständlich das gegenwärtig geltende Recht anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 GG); dies ist vorliegend insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen zum Schutz der Nachbarschaft vor nachteiligen Umweltauswirkungen eines Vollausbaus relevant." Im Zusammenhang mit der im Februar diesen Jahres erfolgten Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die A 66 Alleentunnel und einer damit grundlegend veränderten Verkehrskonzeption stellt er unter Berufung auf 2 Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes betreffend die A661 klar: "Da die ehedem planfestgestellte Grundlage für den Vollausbau der A 661 entfallen ist und der Vollausbau auf jener Grundlage mithin rechtswidrig ist, kann eine Realisierung des Vollausbaus erst und nur dann erfolgen, wenn der Vollausbau der A 661 auf eine rechtmäßige neue Grundlage gestellt wurde" und betont: "Dies betrifft nach unserem Verständnis im Übrigen auch den Bereich der A 661, der Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.02.2007 (A 66 Tunnel Riederwald) ist, da auch dieser Planfeststellungsbeschluss von der Realisierung der A 66 – Alleentunnel – und einer Dimensionierung der A 661 im Vollausbau ausgeht, über welche nun zunächst in einem Planänderungsverfahren neu zu befinden ist." Mit Verweis auf den Planfeststellungsbeschluss vom 04.01.1980 (betreffend Neubau der A661/A66 incl. AS Hanauer Landstraße, AD Erlenbruch, AD Seckbach, AS Friedberger Landstraße und Knotenpunkt Preungesheim) fügt RA Teßmer abschließend hinzu: "Dabei sind die Auswirkungen, die sich aus dem Vollausbau der A 661 … ergebenden Verkehrslärm- und Schadstoffbelastungen insgesamt zu betrachten und keine willkürliche Abschnittsbetrachtung zu betreiben." F. Ardelt-Theeck (BVN e.V.) Sprecher des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn (AUA)

F. Ardelt-Theeck (BVN e.V.)
Sprecher des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn (AUA)

 

Download pdf und weiterführende links:

 • 10.05.2015: pdf-datei: AUA: Presseerklärung - Ostumgehung A661 muss neu planfestgestellt werden

 • 08.01.2015: pdf-datei: AUA: Presseerklärung - Land Hessen meldet weiteren Ausbau A66/A661 für BVWP an!

 • 27.11.2014: pdf-datei: AUA: Presseerklärung - VGH-Urteil: Ostumgehung ohne Alleentunnel rechtswidrig


Den kompletten Schriftwechsel mit dem Hess. Verkehrsministerium
• Antrag
• Ablehnung
• Widerspruch
• Rechtfertigung
• Festhalten
• Presseerklärungen
• und die weitere Entwicklung zum Thema finden Sie hier!


Damit fing's an:
20.02.2014: pdf-datei: An Minister Al-Wazir: Antrag auf Unterlassung aller Baumaßnahmen für das AD Erlenbruch und Ausbau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A66/A 661

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