20.03.2018

Planänderungsverfahren BAB Ostumgehung Frankfurt A661

Einwendung erheben - Wie , was wozu?


- persönliche Einwendung einreichen -

mehr Was ist eine Einwendung? Und wieso soll ich das machen?

 

Liebe Unterstützer, liebe Interessierte,
die Bürgerinitiativen haben die Durchführung eines neuen öffentlichen Planänderungsverfahren für die geplante Bundesfernautobahn A 66 Tunnel Riederwald und Autobahndreieck Erlenbruch A 66/ A 661 erreicht.

Die Autobahnen A 66 und A 661 incl. Autobahndreieck werden alle Wohngebiete und alle Grün- bzw. Naherholungsgebiete von allen Stadtteilen im gesamten Frankfurter Osten mit einem extremen Lärmteppich und Schadstoffen überziehen. Das muss nicht sein!

Helfen Sie mit, bessere Schutzmaßnahmen vor Lärm- und Schadstoffen durchzusetzen!
Erheben Sie Einwendung!

Wir bitten um Nachsicht für die späte Information. Trotzdem möchten wir Sie bitten, fristgerecht bis 20. März 2018 (Eingang des Schreibens!) Einwendung gegen die vorgelegten Autobahnpläne und die völlig unzureichenden Schutzmaßnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt einzulegen. Je mehr Einwendungen eingereicht werden, um so größer wird der Druck für die zuständige Planungsbehörde und Politik und steigen die Chancen, bessere Schutzmaßmahmen zu erreichen. Anders herum sind wenige Einwendungen ein klares Signal an die Planfeststellungsbehörde, dass die Planung so in Ordnung ist und wie geplant von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird. Einwendung schreiben ist nicht schwer.
Die Bürgerinitiativen unterstützen Sie dabei!

Einfachste Möglichkeit:

Beigefügtes Einwendungsschreiben ("gleichförmiges Schreiben") nutzen, Adresse eintragen, unterschreiben (ggf. kopieren) und möglichst sofort per Post an das RP Darmstadt schicken. Sie werden dann beim nachfolgenden Erörterungstermin - falls Sie von der Behörde nicht persönlich eingeladen werden bzw. nicht persönlich erscheinen - vom Aktionsbündnis vertreten. Siehe pdf-datei: Einwendungsschreiben!

Noch besser, Sie fügen eine eigene kurze Schilderung (ggf. handschriftlich) Ihrer persönlichen Betroffenheit (auch die Ihrer Kinder, Ihres Hauses bzw. Kleingarten, Krankheit, Nutzung des Grüngebiets etc.) auf einem Extrablatt unterschrieben hinzu. Oder formulieren Sie ein ganz eigenes Einwendungsschreiben.
Dann werden Sie normaler Weise auch persönlich eingeladen.

In allen Fällen können Sie sich per Vollmacht von einer anderen Person (ggf. einem Vertreter der Bürgerinitiativen) vertreten lassen.

Wichtig: Mit der Einwendung sichern Sie sich ein Klagerecht!


Wir suchen noch aussichtsreiche Kläger in allen betroffenen Stadtteilen!
Bei Bereitschaft bitte melden!

Mithelfen und gerne auch weitersagen:

Bitte helft mit, den Aufruf weiterzuverbreiten!
Sprecht vielleicht noch Nachbarn, Freunden, Bekannte bzw. andere Betroffene an!

Alle Infos zum Thema:

 

Es braucht viele Einwendungen!

Bitte möglichst bis zum Wochenende absenden!
Das Schreiben muss Dienstag 20.03. beim Regierungspräsidium Darmstadt EINGEGANGEN sein!

 

Mehr zum Thema:

Unterstützungskonto:

Bürgervereinigung Nordend e.V.
Postbank - BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE02500100600058592607
BLZ 430 609 67
Stichwort: Gutachten A66/A661

Gerne bestätigen wir die Geldspenden.
Zur Bestätigung der Zuwendungen bitte unbedingt vollständige Adresse angeben!

Aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit ist die BVN in diesem Fall (Gutachtenkosten) berechtigt, eine abzugsfähige Spendenquittung auszustellen!

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