24.11.2016, Presseerklärung

Vollausbau der Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661, A 66 Riederwaldtunnel, Autobahnkreuz Frankfurt Ost

Aktionsbündnis hält Bau des AD Erlenbruch für rechtswidrig

Das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn hält die seit gut zwei Jahren laufenden Bauarbeiten für das Autobahndreieck Erlenbruch für rechtswidrig und hat den Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in einem Schreiben aufgefordert, einen sofortigen Stopp aller laufenden Baumaßnahmen zu veranlassen. Andernfalls ist das Bündnis entschlossen, im Namen von betroffenen Klägern den Rechtsweg zu beschreiten.

Durch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der A 66 Alleentunnel ist gleichzeitig auch der Planfeststellungsbeschluss für den Bau wie auch für den Betrieb der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 laut dem eindeutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 automatisch "nachträglich rechtswidrig" geworden. Deshalb hat das Ministerium bereits die Durchführung eines Planänderungs- und Teilaufhebungsverfahren für die Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 beschlossen auf Grundlage "neuer schalltechnischer und lufthygienischer Untersuchungen sowie einer neuen aktuellen Verkehrsprognose unter Berücksichtigung der aktuellen Sach- und Rechtslage", also auf Basis der heute geltenden Lärm- und Schadstoffgrenzwerte. Laut Ministerium wird dem entsprechend der Bau der zweiten Richtungsfahrbahn der A 661 erst nach dem Erlass eines neuen Planänderungsbeschlusses erfolgen.

Für das Aktionsbündnis besteht kein Zweifel, dass das Planänderungsverfahren selbstverständlich das gesamte Planfeststellungsgebiet des Beschlusses von 1980 für die Autobahn-Ostumgehung Frankfurt incl. B3a Kloppenheim und alle darin enthaltenen Projekte umfassen muss; d.h. die A 661 westlich des Preungesheimer Dreiecks bis südlich der Hanauer Landstraße einschl. der B 3a bis Kloppenheim; folglich auch das Autobahndreieck Erlenbruch, welches als Teil der Ostumgehung 1980 mit planfestgestellt wurde.

Von einer "vollständigen Ãœberplanung" des Autobahndreiecks Erlenbruch incl. der darin verlaufenden A 661 im Planfeststellungsbeschluss (PFB) 2007 für die Autobahn A 66 Riederwaldtunnel wie vom Ministerium behauptet, kann überhaupt keine Rede sein. Schließlich wurde an der Planung der Fahrbahnen der A 661 nichts verändert und deren Verkehr mit Verweis auf den PFB von 1980 weder in den Lärm- noch in den Schadstoffberechnungen berücksichtigt! Das heißt, es wurden nur die Emissionen des "neuen" Verkehrs der Autobahn A 66 ermittelt. Auch die Verkehrskonzeption mit A 66 Alleentunnel wurde im PFB 2007 für die A 66 Riederwaldtunnel grundsätzlich nicht verändert und muss angepasst werden. Der Anschluss der hoch belasteten 8-spurigen A 66 Tunnel Riederwald an die schon heute überlastete vierspurige A 661 ist nicht zu verantworten und nicht mehr genehmigungsfähig, zumal die neue Verkehrsuntersuchung noch mehr Verkehr verspricht. Konkret: Ohne die Mitplanung des 6-spurigen Ausbaus der A 661, der erst noch durchzusetzen ist, geht gar nichts. Das bedeutet, den Baumaßnahmen am AD Erlenbruch fehlt genauso wie der gesamten A 661 derzeit das notwendige Planungs- bzw. Baurecht und ein Weiterbau ist illegal.

Das Bündnis zeigt sich entschlossen, dieses sinnlose Betonvergießen und diese unverantwortliche Steuergeldverschwendung mit allen politischen und juristischen Mitteln zu verhindern.

F. Ardelt-Theeck
(BVN e. V.)
Sprecher des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn (AUA)

 

 

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