Februar 2021

Planänderungsverfahren BAB Ostumgehung Frankfurt A661

Einwendung erheben - Wie , was, wozu?

Was ist eine Einwendung? Und wieso sollte ich das machen?

Die Autobahnen A 66 und A 661 incl. Autobahndreieck werden alle Wohngebiete und alle Grün- bzw. Naherholungsgebiete von allen Stadtteilen im gesamten Frankfurter Osten mit einem extremen Lärmteppich und Schadstoffen überziehen. Das muss nicht sein!

Durch die Arbeit der Bürgerinitiativen und mit Hilfe der mutigen Kläger, die von uns unterstützt werden, wurde ein neues Planänderungsverfahren erstritten:
Die "Karten sind neu gemischt"!

Zu jedem neu ausgeschriebenen Bauprojekt kann man mittels einer Einwendung seine Bedenken an offizieller Stelle vortragen. Dies hat natürlich viel mehr Gewicht, als es jede Demo, oder jede nachträgliche Kritik haben kann! Zudem erwirbt man mit einer Einwendung das Recht, klagen zu können (nicht "zu müssen").
Hier ist es auch, wie mit den Unterschriftenlisten: Je mehr Einwendungen, desto mehr Gewicht, gehört zu werden!

Wichtig ist, dass die Einwendung rechtzeitg eingeht! (NICHT abgeschickt wird, sondern "eingeht")

Helfen Sie mit, bessere Schutzmaßnahmen vor Lärm- und Schadstoffen durchzusetzen!
Erheben Sie Einwendung!

Je mehr Einwendungen eingereicht werden, um so größer wird der Druck für die zuständige Planungsbehörde und Politik und steigen die Chancen, bessere Schutzmaßmahmen zu erreichen. Anders herum sind wenige Einwendungen ein klares Signal an die Planfeststellungsbehörde, dass die Planung so in Ordnung ist und wie geplant von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird. Einwendung schreiben ist nicht schwer.
Die Bürgerinitiativen unterstützen Sie dabei!

Fügen Sie eine eigene kurze Schilderung (ggf. handschriftlich) Ihrer persönlichen Betroffenheit (auch die Ihrer Kinder, Ihres Hauses bzw. Kleingarten, Krankheit, Nutzung des Grüngebiets etc.) auf einem Extrablatt unterschrieben hinzu. Oder formulieren Sie ein ganz eigenes Einwendungsschreiben.
Dann werden Sie normaler Weise auch zum nachfolgenden Erörterungstermin persönlich eingeladen. Sie können dort selbst erscheinen und auch vorsprechen, oder sich in allen Fällen per Vollmacht von einer anderen Person (ggf. einem Vertreter der Bürgerinitiativen) vertreten lassen.

Ein Beispiel:

Zur Orientierung hier eine Beispiel-Einwendung, die das Aktionsbündnis 2018 eingereicht hat. Diese ist sehr umfangreich und genau. Das muss eine "private" Einwendung nicht sein! pdf-datei: Beispiel Einwendungsschreiben von 2018.

Weiter unten befindet sich u.a. auch die AUA-Presserklärung vom Dezember, in der sich Informationen finden, die sich hier auch gut verwenden lassen.
Bei Fragen: Meldet Euch! Wir helfen Euch gerne!

Auch wichtig: Mit der Einwendung sichern Sie sich ein Klagerecht!


Natürlich "muss" niemand klagen. Aber man könnte! Und das Aktionsbündnis unterstützt die mutigen Kläger! Sie sind nicht allein! Ohne Einwendung ist dieses Recht allerdings mit verstreichen des Abgabetermins verwirkt.

Es braucht viele Einwendungen!

Mithelfen und gerne auch weitersagen:

Bitte helft mit, den Aufruf weiterzuverbreiten!
Sprecht vielleicht noch Nachbarn, Freunden, Bekannte bzw. andere Betroffene an!


Das Schreiben muss Dienstag 05.02.2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt EINGEGANGEN sein! (ACHTUNG: Dieser Termin verschiebt sich, wegen Neu-Auslegung der Pläne nach hinten in den Februar hinein. Der genaue Schluss-Termin wird noch bekanntgegeben!)

 

Weitere Informationen zum Thema:

Unterstützungskonto:

Bürgervereinigung Nordend e.V.
Postbank - BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE02500100600058592607
BLZ 430 609 67
Stichwort: Gutachten A66/A661

Gerne bestätigen wir die Geldspenden.
Zur Bestätigung der Zuwendungen bitte unbedingt vollständige Adresse angeben!

Aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit ist die BVN in diesem Fall (Gutachtenkosten) berechtigt, eine abzugsfähige Spendenquittung auszustellen!

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